Plenea
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB regeln die Nutzung der Plenea-Plattform durch gewerbliche Kunden (Tenants — typischerweise Sportordinationen, Stützpunkte, Kliniken oder Einzel-Trainer:innen).

1. Vertragsparteien

Plenea (Tim Schneider, Wien) stellt die SaaS-Plattform bereit; der „Tenant“ betreibt die Plattform für seine eigenen Athleten und ist deren Datenschutz-Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Plenea ist Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO, DPA- Template hier).

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande durch Self-Service-Signup unter /signup (Trial, 14 Tage) oder durch individuelle Beauftragung. Trial-Konten werden nach Ablauf read-only geschaltet; Daten bleiben erhalten. Ein kostenpflichtiger Plan wird durch explizite Auswahl (oder bis Stripe-Onboarding durch Rechnungsstellung per E-Mail) aktiviert.

3. Plan-Modelle

  • Trial — 14 Tage kostenlos. Nach Ablauf bleibt das Konto lesbar, neue kostenpflichtige Nutzung ist gesperrt.
  • Free — kein monatlicher Grundpreis. Diagnostiktests und aktive Plan-Athleten werden nach tatsächlicher Nutzung abgerechnet.
  • Solo — 89 €/Monat oder 890 €/Jahr inklusive 5 Diagnostiktests und 10 aktiven Plan-Athleten pro Monat; Mehrverbrauch wird je Einheit abgerechnet.
  • Praxis Suite — 189 €/Monat oder 1.890 €/Jahr inklusive 25 Diagnostiktests und 30 aktiven Plan-Athleten pro Monat; Mehrverbrauch wird je Einheit abgerechnet.
  • Enterprise — API, SSO, Service-Level und Konditionen nach individueller Vereinbarung.

Die je Plan geltenden Stückpreise und enthaltenen KI-Kontingente werden vor der Buchung auf der Abrechnungsseite ausgewiesen. Free kann ohne Zahlungsmittel gestartet werden; vor der ersten kostenpflichtigen Nutzung ist eine Zahlungsmethode zu hinterlegen. Abgerechnet wird monatlich nachträglich über Stripe. Der Grundpreis kann monatlich oder jährlich bezahlt werden; die Verbrauchsperiode bleibt in beiden Fällen der Kalendermonat.

4. Leistungen

Plenea stellt die Leistungsdiagnostik-, Trainingsplan-, Anamnese-, Sportmedizin- und Scheduling-Module nach vertraglich vereinbartem Plan-Modell zur Verfügung. Der Betrieb erfolgt auf EU-Servern (Hostinger, Litauen); Backups werden täglich mit GPG-Verschlüsselung erzeugt. Service-Level-Ziele: Verfügbarkeit ≥ 99 %, RPO ≤ 24 h, RTO ≤ 8 h (entsprechend dem Pre-Cloud-Stand aus Phase 0.8).

5. Pflichten des Tenants

  • Aktuelle Kontaktdaten und Rechnungsadresse pflegen (unter /settings).
  • Athleten-Einwilligungen zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten einholen (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Plenea stellt dafür einen Portal-Flow bereit (ab rel-dsgvo-athlete-consent).
  • Zugangsdaten (insbesondere Admin-Konto, API-Keys) vertraulich behandeln. 2FA ist im Solo+/Praxis+ Plan optional und kann tenant-weit erzwungen werden.
  • Bei Datenschutz-Vorfällen Plenea unverzüglich informieren (→ Breach-Runbook, interne Reaktionszeit 24 h).

6. AI-Nutzung

Alle AI-Empfehlungen sind Entscheidungsunterstützungen, keine Diagnosen. Jede generative Ausgabe durchläuft einen Freigabe- Schritt durch den Trainer/Arzt (Copilot-Policy gemäß ADR-0014). Der Tenant kann AI auf Tenant-Ebene deaktivieren (`ai_enabled=false`). Athleten haben ein eigenes Opt-Out für persönliche AI-Empfehlungen.

7. Haftung

Plenea haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für vertragswesentliche Pflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden sowie höchstens auf die in den letzten 12 Monaten gezahlten Entgelte. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei regelmäßigen Backups notwendig gewesen wäre (Tagessicherung, siehe Retention-Policy).

8. Kündigung und Datenexport

Monatliche Grundpreise sind zum Ende der laufenden Monatsperiode, jährliche Grundpreise zum Ende der laufenden Jahresperiode kündbar (Trials jederzeit). Plan- und Zahlungsrhythmuswechsel werden zum nächsten Monatsanfang wirksam; ein bereits bezahlter jährlicher Grundpreis wird dabei anteilig berücksichtigt. Nach Kündigung stellt Plenea auf Anfrage einen Tenant-Daten-Export (Art. 20 DSGVO) binnen 30 Tagen bereit. Danach werden die Daten gemäß gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht oder pseudonymisiert (10 Jahre sportmedizinische Aufbewahrung).

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wien.

Stand: 2026-08-10. Weitere Rechtsdokumente: Datenschutz · Impressum.

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